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Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Wer seine Immobilie verkaufen will, kann mit einem Bieterverfahren eventuell einen höheren Preis erzielen als mit einem herkömmlichen Immobilienverkauf. Das Bieterverfahren lohnt sich aber nicht immer.

Viele Immobilienbesitzer stehen beim Verkauf vor einer schwierigen Entscheidung: zu welchem Preis sollen sie das Haus oder die Wohnung anbieten. Setzen Verkäufer den Preis zu hoch an, finden sie vielleicht nie einen Käufer. Noch schlimmer: Ist der Verkaufspreis zu niedrig, findet die Immobilie zwar vielleicht schnell einen Käufer – der Eigentümer hätte aber mehr Geld erwirtschaften können. Mithilfe des Bieterverfahrens können Verkäufer das Problem der Preisfindung umgehen – und durch den Wettbewerb unter den Interessenten den Preis mitunter auch nach oben treiben.

Achtung !
Hinter einem Bieterverfahren steckt mehr Aufwand, als so mancher Eigentümer vermutet. Deswegen sollten Immobilienverkäufer auch lieber einen erfahrenen Immobilienprofi damit beauftragen.

Das Bieterverfahren: So funktioniert‘s

Der erste Schritt beim Bieterverfahren ist der gleiche wie bei einer normalen Annonce. Die Immobilie wird zunächst inseriert.

In einer Immobilienanzeige, die per Bieterverfahren verkauft wird, gibt es allerdings ein paar Besonderheiten:

  • Es gibt in der Regel keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen festen Anhaltspunkt zu geben. Manchmal kann es für Verkäufer aber ratsam sein, in Absprache mit einem Immobilienprofi einen Mindestpreis festzulegen
  • Der Verkäufer oder dessen Makler muss in der Anzeige vermerken, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.
  • In der Annonce wird in der Regel auch ein fester Besichtigungstermin angegeben, zu dem alle Interessenten kommen können. Natürlich können Verkäufer aber auch individuelle Termine mit den Interessenten vereinbaren.

Wer zur Besichtigung kommt, soll sich ausführlich über die Immobilie informieren können. Dazu erstellen wir in der Regel ein Exposé für die Immobilie, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind.

Nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt zunächst einmal: Je mehr Interessenten zum Besichtigungstermin kommen, desto besser. Wenn Interessenten sehen, dass sich viele für die Immobilie interessieren, führt das vielleicht zu einem höheren Gebot und einem besseren Endpreis. „Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass potentielle Kaufinteressenten aussteigen, weil sie mit der Situation des Bieterverfahrens überfordert sind.

Interessierte können nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu haben sie eine bestimmte Frist, die Makler zusammen mit dem Eigentümer der Immobilie festlegen – in der Regel sind das zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit muss der Interessent dann sein Angebot unterbreiten. Dabei ist es grundsätzlich sinnvoll, das Angebot schriftlich vom Interessenten einzufordern.

Eine Besonderheit sind Online-Bieterverfahren, bei der Interessenten ihre Gebot per Internet abgeben: Nach der Besichtigung bekommen Interessenten vom Verkäufer einen bestimmten Termin genannt, an dem sie auf einer Plattform im Internet in einem kurzen Zeitfenster – meist wenige Stunden –  auf die Immobilie bieten können. Das läuft ähnlich wie auf einer Auktionsplattform – so wird innerhalb von kurzer Zeit der beste Preis ermittelt.

Schließlich kann der Eigentümer entscheiden, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiter verhandelt. Entscheidet er sich für ein Angebot, muss aber auch beim Angebotssteller weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar.

Bieterverfahren ist nicht bindend:

Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Der Verkäufer kann, aber muss das höchste Angebot nicht annehmen. Im Gegenzug kann aber auch der Höchstbietende wieder abspringen.

Bieterverfahren sind in Deutschland nicht die Regel. „Hier sind sie nicht ganz so verbreitet wie beispielsweise die damit verwandten „Open House“-Vermarktungen in den USA“.

Allerdings ist ein Bieterverfahren hierzulande sowieso schwieriger, weil das Verfahren einen Teil der Interessenten nicht anspreche.

Bei welchen Immobilien ein Bieterverfahren sinnvoll ist

Hat ein Haus eine gute Lage, beispielsweise in der Stadt, ist aber nicht saniert, könnte sich ein Bieterverfahren lohnen.

Ein Bieterverfahren ist nicht bei jeder Immobilie sinnvoll. Es gibt eine Faustregel: „Es kann sich dann lohnen, wenn etwas an der Immobilie richtig toll ist – aber auch etwas richtig mies.“ Wann Bieterverfahren eine interessante Alternative darstellen:

  • Bei Häusern in guter Lage, die aber renovierungsbedürftig sind, gibt es häufig unterschiedliche Schätzungen, was den Marktwert anbelangt. Durch ein Bieterverfahren lässt er sich bequem feststellen.
  • Schlecht verkäufliche Immobilien, bei denen ein normales Inserieren nur keinen oder wenige Interessenten ansprechen würde, haben bei einem Bieterverfahren bessere Chancen einen Käufer zu finden.
  • Wenn die Immobilie verkauft werden muss, weil der Verkäufer das Geld zeitnah benötigt, bietet sich ein Bieterverfahren ebenfalls an.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens

Ein Bieterverfahren eröffnet dem Verkäufer viele Vor-, aber auch manche Nachteile. Wer seine Immobilie verkauft, sollte also genau abwägen.

Der Verkäufer kann innerhalb weniger Wochen einen Verkauf abwickeln, wenn alles glatt läuft. Die Vermarktungszeit, die für einen Hausverkauf in der Regel mehrere Monate beträgt, ist also kürzer. Das bedeutet wiederum  Zeitersparnis. Bei einem Online-Verfahren läuft das Bieten sogar noch schneller ab.

Ein optimaler Verkaufspreis wird durch den Wettbewerbsgedanken erzielt. Je mehr Bieter, desto mehr Nachfrage, desto höher kann der Preis in die Höhe treiben.

Mit einem Bieterverfahren kann man zunächst viele Interessenten ansprechen. „Ein solches Verfahren erzeugt mehr Aufmerksamkeit am Markt“.

Durch das Bieterverfahren kommt es nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses. Dem Verkäufer können die abgegebenen Angebote zu niedrig sein – aber auch der Käufer kann noch abspringen. Das abgegebene Gebot ist also erst einmal genauso wenig bindend wie das Angebot des Immobilienverkäufers.

Bei einem Sammelbesichtigungstermin ist immer ungewiss, wie viele Personen tatsächlich auftauchen. Auch birgt ein Bieterverfahren immer die Gefahr viele Schnäppchenjäger anzulocken, die keine ernsthaften Angebote abgeben.

Der Wettbewerbsgedanke bei einem Bieterverfahren kann sich negativ auf die Interessenten auswirken und diese überfordern.

Auch wenn der Immobilienverkauf mit dem Bieterverfahren nicht klappt: Der Verkäufer kann danach zumindest einschätzen, wie viel potenzielle Käufer zu zahlen bereit wären – er kennt somit den aktuellen Marktwert. Und da er sich nicht zum Verkauf verpflichtet, kann er nun sein Objekt über ein Immobilienportal wie immowelt.de auf dem klassischen Wege anbieten.